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Ordnungsbestimmungen

Satzung / Turnierordnung / Finanzordnung / Geschäftsordnung / Protokoll der letzten JHV


Protokoll der JHV

Schachbezirk Hamm

Protokoll der Jahreshauptversammlung 2010

Datum:                  am 19.06.2010, 15:00 Uhr

Ort:                      Alte Grundschule Werries, Alter Uentroper Weg 174, 59071 Hamm

TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Stimmenzahl

Der Vorsitzende Rolf Bachmann begrüßt die Teilnehmer und stellt die Stimmenzahl der anwesenden Vereine fest. Es werden 57 Stimmen festgestellt.

TOP 2 Genehmigung des Protokolls vom 20.06.2009

Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. Der Schachfreund Ralf Schlaap wird einstimmig zum Protokollführer gewählt.

TOP 3 Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer

3.1 Bericht des Vorsitzenden

Der Vorsitzende blickt zunächst auf seine dreizehnjährige Tätigkeit zurück. Anschließend berichtet er von der Neufassung der BTO und der Jahreshauptversammlung des Schachverbands Ruhrgebiet. Der Verband verfügt immer noch über eine sehr günstige Kassenlage. Manfred Jaeger vom Schachverein Kamen wurde für fünfzigjährige Mitgliedschaft im Schachverband Ruhrgebiet geehrt.

3.2 Bericht des zweiten Vorsitzenden

Der zweite Vorsitzende berichtet von seiner Teilnahme am Bundeskongress des Schachbundes NRW. Während die Mietgliederzahl des Schachbundes seit zehn Jahren rückläufig ist, sei es dem Schachbezirk Hamm gelungen, etwa 3,5 % zuzulegen. Außerdem sei er, als Nachfolger unseres Schachfreundes Rolf Bachmann, zum Vorsitzenden des Bundesturniergerichts gewählt worden.

3.3 Spielleiter

Die Bezirksturniere wurden turnierordnungsgemäß ausgerichtet. Die Bezirks­blitz­mann­schafts­meisterschaften fanden am 03.10.2009 statt. Für die Verbandsmeisterschaften qualifizierten sich der SV Ahlen und der Schachverein SV Königsspringer Hamm.

Die Bezirkseinzelmeisterschaft fand mit sechzehn Teilnehmern statt. Von den Qualifikationsplätzen für die Verbandsmeisterschaft hat jedoch niemand Gebrauch gemacht. Bei den Blitzeinzelmeisterschaften qualifizierten sich Ralf Wagner und Ralf Schlaap. Beide haben an den Verbandsmeisterschaften teilgenommen.

Insgesamt stellte der Schachbezirk in der laufenden Saison 46 Mannschaften. Davon spielten sechs auf Verbandsebene und 40 auf Bezirksebene.

Die kommende Bezirksblitzmeisterschaft am 03.10.2010 kann in diesem Jahr nicht in der Jahnschule in Hamm stattfinden. Ein Ausrichter wird noch gesucht.

3.4 Zweiter Spielleiter

Der Viererpokal wurde vom SV Ahlen II gewonnen. Auf Verbandsebene schied die Mannschaft gegen den Schachverein Weiße Dame Borbeck aus.

In Dähnepokal wurde der Bezirk von den Schachfreunden Heinz Georg (SV Kamen) und Thore Bergmann (SV Werl) vertreten. Beide sind in der dritten bzw. zweiten Runde auf Verbandsebene ausgeschieden.

3.5 Leiter Öffentlichkeitsarbeit

Der Schachfreund Medger berichtet, dass das Pressearchiv auf der Homepage wieder aktiviert sei. Er bittet, ihm Zeitungsartikel zuzusenden.

Beim Tag des Schachs belegten – bundesweit - der SV Werne und der SV Lünen Spitzenplätze und erreichten in der Kategorie der Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnern den zweiten bzw. dritten Platz. Für die Pressearbeit konnte der SV Bönen den ersten Platz belegen.

Auf der Bezirksseite können Turnierausschreibungen veröffentlicht werden. Sie sollten aber rechtzeitig zugesandt werden.

Die Vereine werden gebeten, ihre Kontaktdaten auf der Bezirkshomepage zu überprüfen.

Ein Terminkalender mit Download-Funktion soll auf der Bezirkshomepage installiert werden.

Das Forum der Bezirkshomepage soll als Info- und Ergebnisdienst fungieren. Persönliche Meinungsäußerungen sollen unterbleiben.

3.6 Bericht des Jugendwarts

Frank Grube berichtet, dass Mannschaften des Schachbezirks (SV Ahlen und SVg Hamm) die beiden Gruppen der Jugendverbandsliga gewinnen konnten. Den Stichkampf um den Aufstieg in die Jugend-NRW-Liga gewann der SV Ahlen. Bei den U-14 Blitz-Meisterschaften wurde der Chris Huckebrink NRW-Meister.

3.7 Kassenprüfer

Die Kassenprüfer konnten nicht berichten, da die Kasse nicht geprüft werden konnte. Der Kassierer ist ernsthaft erkrankt und befindet sich seit längerem in stationärer Krankenhaus­behandlung.

TOP 4 Anträge des Vorstandes

Die Satzungsregelung zur Auszahlung pauschalierter Aufwandserstattungen wird einstimmig genehmigt.

Der Bezirksvorsitzende weist darauf hin, dass auch die einzelnen Vereine eine derartige Regelung benötigen. Die pauschale Auslagenerstattung muss nach einer aktuellen finanzgerichtlichen Entscheidung in der Satzung geregelt sein. Anderenfalls laufe der Verein Gefahr, seine Gemeinnützigkeit zu verlieren. Bis zum 31.12.2010 wird von der Finanzverwaltung eine Übergangsfrist gewährt.

Auch die bereits im Vorfeld im Internet veröffentlichte neue Bezirksturnierordnung wird einstimmig beschlossen.

TOP 5 Entlastung des Vorstandes

Dr. Schreiber beantragt, den Vorstand unter Vorbehalt des Ergebnisses der Kassenprüfung zu entlasten. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen.

TOP 6 Wahlen

6.1 Erster Vorsitzender

Zum ersten Vorsitzenden wird einstimmig der Schachfreund Karl-Heinz Volesky gewählt.

6.1 Zweiter Vorsitzender

Zum zweiten Vorsitzenden wird einstimmig der Schachfreund Ralf Schlaap gewählt.

6.3 Geschäftsführung

Ein Kandidat steht nicht zur Verfügung. Das Amt bleibt unbesetzt.

6.4 Kassenleiter

Zum Kassenleiter wird der Schachfreund Markus Lankers einstimmig wiedergewählt.

6.5 Erster Spielleiter

Der Schachfreund Sebastian Zimmer wird einstimmig bei einer Enthaltung wiedergewählt.

6.6 Zweiter Spielleiter

Der Schachfreund Jochen Leifeld wird einstimmig wiedergewählt.

6.7. Damenleiter

Ein Kandidat steht nicht zur Verfügung. Das Amt bleibt unbesetzt.

6.8 Leiter Öffentlichkeitsarbeit

Der Schachfreund Gernot Medger wird einstimmig wiedergewählt.

6.9 Breitensportleiter

Ein Kandidat steht nicht zur Verfügung. Das Amt bleibt unbesetzt.

6.10 Kassenprüfer

Bei zwei Enthaltungen werden die Schachfreunde Klaus Flehmig und Albert Grundhöfer wiedergewählt.

6.11 Beisitzer im Spielausschuss

Die Beisitzsfunktion sollen die Vereinsspielleiter im Rotationsverfahren übernehmen. Die Reihenfolge richtet sich nach der ZPS-Nummer der Vereine in aufsteigender Reihenfolge.

TOP 7 Anträge von Vereinen

7.1 Partiendatenbank

Die Partien der Bezirksliga sollen ab der kommenden Saison auf der Homepage des Schachbezirks in einer Datenbank gesammelt werden. Die Ausschreibung für die Bezirksliga wird durch den Spielleiter entsprechend abgeändert. Der Vorschlag wird mit großer Mehrheit angenommen.

7.2 Eilantrag SV Kamen zur Änderung Stichkampfregelung für den Aufstieg von der Bezirksliga in die Verbandsklasse.

Der Antrag wird mit großer Mehrheit wegen Verspätung nicht zugelassen.

TOP  8 Ehrungen

Die Mannschaftssieger der einzelnen Spielklassen werden geehrt.

TOP 9 Festsetzung des Jugendzuschusses und der Höchstbuße

Der Zuschuss an die Jugendabteilung wird in diesem Jahr erstmalig ausgesetzt, da die Mittel in der Vergangenheit regelmäßig nicht benötigt worden sind. Es kann jedoch bei Bedarf ein Zuschuss bis maximal 250,00 € gewährt werden. Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Die Höchstbuße für den Schachbezirk wird bei einer Enthaltung einstimmig mit 100,00 € festgesetzt.

TOP 10 Gestaltung der Bezirkseinzelmeisterschaften

Die Bezirkseinzelmeisterschaften sollen künftig mit 5 Runden oder 6 Runden Schweizer System an zwei - nicht unbedingt aufeinander folgenden - Samstagen ausgerichtet werden. Hierfür werden 55 Stimmen abgegeben. Zwei weitere Stimmen entfallen auf eine Ausrichtung an einem Freitag und einem Samstag.

Für eine Ausrichtung in der bisherigen Form wird keine Stimme abgegeben.

Die Bedenkzeit wird durch einstimmigen Beschluss für jeden Spieler auf eine Stunde für 30 Züge und 30 Minuten für den Rest der Partie festgesetzt.

TOP 11 Verschiedenes

Zur aktuellen Absage von Spielterminen bei Wetterwarnungen wird der Vorstand einen Regelungsvorschlag unterbreiten.

Für die Bezirksmannschaftsblitzmeisterschaft und die Bezirkseinzelmeisterschaft werden noch Ausrichter gesucht. Die Bezirksblitzeinzelmeisterschaft wird wieder von der SVg Hamm im Zusammenhang mit dem Ostereier-Blitzturnier ausgerichtet.

Der Vorsitzende schließt um 17:15 Uhr die Versammlung.


Satzung

§ 1 Sitz und Zweck

(1) Der Schachbezirk Hamm (SBH) hat seinen Sitz in Hamm/Westfalen.

(2) Der SBH ist Mitglied im Deutschen Schachbund e.V. (DSB) durch den Schachbund Nordrhein-Westfalen e.V. (SBNRW) und den Schachverband Ruhrgebiet e.V. (SVR).

(3) Der Schachbezirk Hamm pflegt und fördert das Schachspiel als eine sportliche Disziplin, die im besonderen Maße geeignet ist, der geistigen und charakterlichen Entwicklung zu dienen, sorgt in seinem Bereich für die Durchführung von Wettkämpfen, Lehrgängen und Veranstaltungen und bemüht sich insbesondere um die Hinführung von Jugendlichen zum Schachsport als sinnvolle Freizeitgestaltung.

(4) Der Schachbezirk Hamm ist parteipolitisch, konfessionell und weltanschaulich neutral.

(5) Der Schachbezirk Hamm verfolgt ausschließlich und unmittelbar Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Seine Organe arbeiten ehrenamtlich. Seine Mitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen aus seinen Mitteln. Er darf weder Einzelpersonen noch Organisationen durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßige Vergütungen begünstigen.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Schachbezirks Hamm sind Schachvereine und Schachabteilungen von Sportvereinen einschließlich ihrer Einzelmitglieder.

(2) Die Jugend des Schachbezirks Hamm ist in der Schachbezirksjugend Hamm (SBJH) zusammengeschlossen. Die Schachjugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

(3) Neu gegründete Schachvereine und Schachabteilungen können unter folgenden Voraussetzungen Mitglied im Schachbezirk Hamm werden:

1. sie müssen ihren Sitz im Bereich des Schachbezirks Hamm haben,

2. sie müssen mindestens neun Einzelmitglieder aufweisen,

3. in ihrer Satzung muß bestimmt sein, daß sie mit ihren Einzelmitgliedern Mitglied im Schachbezirk Hamm und den übergeordneten Schachorganisationen sind,

4. ihre Satzung darf den Satzungen der übergeordneten Schachorganisationen nicht widersprechen,

5. sie müssen als gemeinnützig anerkannt sein,

6. sie müssen ihre Mitglieder der Deutschen Sporthilfe e.V. gemeldet haben,

7. sie müssen einen schriftlichen Aufnahmeantrag mit Satzung, Gründungsprotokoll, Mitgliederliste und Nachweis der Meldung zur Deutschen Sporthilfe e.V. gegen Empfangsquittung beim Vorsitzenden oder Geschäftsführer abgeben.

* Der Bezirksvorstand muß innerhalb von vier Wochen über die Aufnahme entscheiden. Gegen die Ablehnung kann die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden.

(4) Fusionen sind unter Vorlage der Fusionssatzung und der Protokolle der Mitgliederversammlungen dem Vorsitzenden anzuzeigen. Sie werden bei Eingang bis Ende Juni für das folgende Spieljahr wirksam. Spielberechtigungen bleiben erhalten.

(5) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt. Dieser kann nur gegenüber dem Vorsitzenden schriftlich unter Vorlage des Protokolls der Mitgliederversammlung mit drei Monaten Frist zum Jahresende erklärt werde.

(6) Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluß (§ 3.4 dieser Satzung ).

§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und durch ein Einzelmitglied als Delegierten das Stimmrecht auszuüben.

(2) Die Mitglieder haben das Recht auf Teilnahme am Spielbetrieb, an Lehrgängen und Veranstaltungen nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen und Ausschreibungen.

(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen; Satzungen, Ordnun-gen und Organbeschlüsse zu befolgen; die Interessen und das Ansehen des Schachbezirks Hamm zu wahren und die Rechte anderer Mitglieder zu achten.

(4) Pflichtverletzungen – auch durch Einzelmitglieder – kann der Vorstand durch Rüge, Ruhen von Mitgliedschaftsrechten, in schweren Fällen mit Ausschluß ahnden. Gegen den Ausschluß kann die Mitgliederversammlung angerufen werden. Zum Ausschluß ist eine zwei Drittel Mehrheit erforderlich. Betroffenen ist vorher Gehör zu gewähren.

§ 4 Organe

Die Aufgaben des Schachbezirks Hamm werden wahrgenommen durch:

4.1 die Mitgliederversammlung,

4.2 den Vorstand,

4.3 den Spielausschuß.

§ 5 Mitgliederversammlung

(1) Der Vorsitzende des Schachbezirks Hamm lädt jährlich mindestens einmal die Vereine und Vorstandsmitglieder zu einer Mitgliederversammlung ein. Er hat dabei eine Frist von vier Wochen einzuhalten und die Tagesordnung bekanntzugeben.

(2) Jeder Verein wird durch eines seiner Einzelmitglieder als Delegierten vertreten. Dieser hat je zehn angefangene Einzelmitglieder eine Stimme.

(3) Jede ordentliche Mitgliederversammlung regelt insbesondere folgende Aufgaben in ausschließlicher Zuständigkeit:

1. Entgegennahme und Erörterung der Berichte der Vorstandsmitglieder, und der Kassenprüfer,

2. Entlastung und Wahl des Vorstands,

3. Wahl der Mitglieder des Spielausschusses,

4. Wahl der Kassenprüfer

5. Festsetzung von Beiträgen, Regel- und Höchstbußen oder sonstigen Entgelten für immer regelmäßig wiederkehrende Leistungen des Schachbezirks Hamm,

6. Genehmigung der Jahresabrechnung und des Haushaltsplan,

7. Erlaß und Änderung der Satzung, Finanz-, Geschäfts- und Turnierordnung,

8. Entscheidung über Anträge des Vorstandes oder von Mitgliedern.

(5) Auf Verlangen von drei Vorstandsmitgliedern oder fünf stimmberechtigten Vereinen des Bezirks, hat der Vorsitzende innerhalb von acht Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Ladungsfrist beträgt drei Wochen.

(6) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen gefaßt. Änderungen einer Ordnung, sofern nicht anders bestimmt und die vorzeitige Abwahl von Gewählten, bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben, gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet.

§ 6 Der Vorstand

(1) Der Vorstand des Schachbezirks Hamm setzt sich zusammen aus dem / der:

1.1 1.Vorsitzenden,

1.2 2.Vorsitzenden,

1.3 Geschäftsführer(in),

1.4 Kassenleiter(in),

1.5 1.Spielleiter(in),

1.6 2.Spielleiter(in),

1.7 Jugendvorsitzenden,

1.8 Leiter(in) für Damenschach,

1.9 Leiter(in) der Öffentlichkeitsarbeit,

1.10 Leiter(in) für Breitensport.

(2) Mit Ausnahme von 6.1.1 mit 6.1.4 darf eine Person mehrere Ämter wahrnehmen.

(3) Der 1.Vorsitzende - im Verhinderungsfall der 2.Vorsitzende - vertritt den Schachbezirk Hamm gerichtlich und außergerichtlich. Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen werden.

(4) Der Vorstand regelt alle Angelegenheiten des Schachbezirks Hamm, für die nicht die Mitgliederversammlung oder der Spielausschuß zuständig sind. Er kann Aufgaben übertragen.

§ 7 Der Spielausschuß

(1) Der Spielausschuß des Schachbezirks Hamm besteht aus den beiden Spielleitern, dem Jugendvorsitzenden, zwei ordentlichen und fünf stellvertretenden Mitgliedern.

(2) Der Spielausschuß entscheidet nach Maßgabe der Turnierordnungen.

§ 8 Wahlen

(1) Mit Ausnahme des Jugendvorsitzenden werden alle Organmitglieder und Kassenprüfer für die Dauer eines Jahres gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

(2) Der Jugendvorsitzende wird von der Jugendversammlung des Bezirks gewählt.

(3) Auf Antrag eines stimmberechtigten Teilnehmers muß geheim gewählt werden.

(4) Bei vorzeitigem Ausscheiden und bei Nichterfolgen einer Wahl kann der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzperson wählen.

§ 9 Ehrungen

(1) Der Schachbezirk Hamm vergibt für langjährige Mitgliedschaft in einem Schachverein und für besondere Verdienste Ehrennadeln. Die silberne Ehrennadel des Bezirks wird für eine 20-jährige und die goldene Ehrennadel für 35-jährige Mitgliedschaft vergeben.

(2) Ehrungen dieser Art müssen vom Vorstand des entsprechenden Vereins beantragt werden. Ein Nachweis ist beizufügen.

§ 10 Auflösung und Verschmelzung

(1) Über Auflösung und Verschmelzung entscheidet eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung mit drei Viertel der möglichen Stimmen. Zu ihr ist ein Vertreter des Schachverbandes Ruhrgebiet e.V. einzuladen.

(2) Bei einer Auflösung vorhandenes Vermögen fällt dem SBNRW zu mit der Auflage, es zur Förderung des Schachsports im Bereich des Schachbezirks Hamm zu verwenden.

Zur weiteren Regelung seiner Arbeit gibt sich der Schachbezirk Hamm eine Geschäfts, -Finanz- und Turnierordnung.

§ 12 Änderung der Satzung

Änderungen dieser Satzung können nur in einer ordentlichen oder einer, eigens zu diesem Zweck außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln aller abgegeben, gültigen Stimmen beschlossen werden.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 20.Juni 1998 in 59199 Bönen mit sofortiger Wirkung in Kraft.

(Stand: 26. Juni 2004)


Finanzordnung

§1 Zahlungspflichten

(1) Die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeiträge sind in 2 gleichen Raten vor dem 15.3.und 15.8., Startgelder, Bußgelder und sonstige Entgelte sind unverzüglich auf das Geschäftskonto des SBH zu zahlen.

(2) Der Kassenleiter erhält von den Vereinen des SBH die schriftliche Ermächtigung zum Einzug der geschuldeten Beträge vom anzugebenden Bankkonto. Er kündigt den Einzug unter Nennung des Betrages mindestens zwei Wochen vorher an. Erteilt ein Verein keine Einzugsermächtigung, hat er selbst für rechtzeitige Zahlungen zu sorgen. Bei Verzug sowie bei Fehlschlag des Einzuges ist eine Gebühr von 10,- Euro zu zahlen, nach Mahnung weitere 20,- Euro. Sind trotz Mahnung mehr als 200,- Euro länger als zwei Monate rückständig, ruhen die Mitgliedschaftsrechte einschließlich Spielberechtigung bis zum Zahlungseingang.

(3) Die der Beitragsberechnung zugrunde liegende Zahl der Einzelmitglieder richtet sich nach der aktuellen zentralen Meldeliste.

§ 2 Kassenführung

(1) Die dem SBH zum Verbleib zufließenden Mittel sind nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nur für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden.

(2) Über sämtliche Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen.

(3) Einnahmen sind rechtzeitig einzuziehen, Ausgaben rechtzeitig zu leisten.

(4) Ausgaben sind zu belegen. Die Belege sollen fortlaufend mit den Positionsnummern der Buchführung versehen werden.

§ 3 Haushaltsplan

(1) Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung für das laufende Geschäftsjahr einen Haushaltsplan vorzulegen.

(2) Der Haushaltsplan soll alle für die Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthalten.

(3) Im Rahmen des Haushaltsplans ist der Kassenleiter zu Ausgaben zu den veranschlagten Zwecken ermächtigt.

(4) Der Vorstand ist berechtigt, die Ansätze des Haushaltsplans bis zu insgesamt 500.-€ im Geschäftsjahr zu überschreiten, sofern entsprechendes Guthaben vorhanden ist.

(5) Die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bleibt unberührt.

§ 4 Jahresabrechnung

(1) Der Kassenleiter hat zum Ende des Geschäftsjahres die Konten abzuschließen und die Einnahmen und Ausgaben nach Gliederung des Haushaltsplans unter Vergleich mit dessen Ansätzen aufzulisten.

(2) Er hat weiterhin unter Aufführung der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie der Veränderungen in den Vermögenswerten eine Vermögensbilanz aufzustellen.

§ 5 Kassenprüfung

(1) Jährlich möglichst im Januar ist die Kasse zu prüfen.

(2) Die Prüfung erstreckt sich auf den Kassenbestand, die Kassenführung und die Einhaltung der Finanzordnung.

(3) Der Kassenleiter hat den Kassenprüfern alle Unterlagen und Belege vorzulegen und auf Befragen zu erläutern.

(4) Die Kassenprüfer haben der Mitgliederversammlung über das Ergebnis zu berichten.

§ 6 Auslagenerstattung

(1) Bei Teilnahme an Tagungen und Sitzungen werden erstattet:

1.bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Auslagen (Bahn 2.Klasse)

2.bei PKW-Benutzung -.25 € pro km

3.bei Abwesenheit vom Wohnsitz über 3 Stunden 5.- €, über 6 Stunden 15.-€

(2) Auslagen für Informationen brauchen nicht einzeln angegeben zu werden, sofern sie

folgende Jahrespauschalen nicht überschreiten:

1. je Spielleitung 150 .- €

2. Vorsitz, Geschäftsführung, Öffentlichkeitsarbeit je 100.- €

3. Kassenleitung 80.- €

4. sonstige Vorstandsposten je 40.- €

(3) Rechnungen/ Belege / Quittungen sollen spätestens zum Ende des laufenden Geschäftsjahres beim Kassenleiter eingereicht werden.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Finanzordnung tritt gem. Beschluß der Delegiertenversammlung vom 20.6.98 am 1.1.1999 in Kraft.

Anmerkung:

1.Änderung gem. Beschl.v.23.6.01 (Euroumstellung)

2.  & v.15.6.02 (Fälligkeitsdaten)


Turnierordnung des Schachbezirks Hamm (TOSBH)

 §1 Allgemeines

 1.1          Für die Turniere im Bezirk, in denen Berechtigungen zur Teilnahme in übergeordneten Bereichen erzielt werden können, gelten die Turnierordnung und die Allgemeine Spielordnung des SBNRW sowie die Turnierordnung des SVR, soweit nicht nachfolgend anderes bestimmt ist.

 1.2          Für sonstige vom Bezirk ausgerichtete Turniere gelten vorrangig diese Turnierordnung und die Ausschreibung.

 1.3          Soweit die Spielleiter nichts anderes beschließen und veröffentlichen, ist der 1.Spielleiter für die Mannschaftsmeisterschaften zuständig, der 2.Spielleiter für die Einzel- und Pokalturniere.

 §2 Spielbetrieb

 2.1          Das Spieljahr beginnt am 1.9., soweit die Spielleiter nichts anderes bestimmen.

 2.2          Im Spieljahr werden mindestens ausgetragen:

 2.2.1                die Mannschaftsmeisterschaft

 2.2.2                die Einzelmeisterschaft

 2.2.3                die Pokalmannschaftsmeisterschaft

 2.2.4                die Pokaleinzelmeisterschaft

 2.2.5                die Blitzmannschaftsmeisterschaft

 2.2.6                die Blitzeinzelmeisterschaft.

 2.3          Die Bedenkzeit beträgt 2 Stunden für 40 Züge und 1 Stunde für den Rest der Partie, in den Blitzturnieren jedoch 5 Minuten pro Partie.

 2.4          Die qualifizierten Spieler und Mannschaften sind vom Spielleiter rechtzeitig dem SVR zu melden.

 §3 Mannschaftsmeisterschaft

 3.1          Die Mannschaftsmeisterschaft wird in einander übergeordneten Klassen ausgetragen. Jede Klasse mit Ausnahme der untersten Klasse soll mit 10 Mannschaften besetzt sein.

 3.2          Die Mannschaftsstärke beträgt in der Regel 8 Bretter, in der vorletzten Klasse jedoch 6 und in der untersten Klasse 5 Bretter, soweit nicht die Mitgliederversammlung eine andere Zahl beschließt.

 3.3          Die erforderlichen Regelungen, insbesondere Klasseneinteilung, Zuordnung und Spieltermine, werden in einer öffentlichen Sitzung des Spielausschusses festgelegt, welcher möglichst im Anschluss an die Jahreshauptversammlung stattfindet. Spätestens in dieser Sitzung sind Rückzug einer Vorjahresmannschaft und Meldung weiterer Mannschaften für die unterste Klasse mitzuteilen.

 3.4          Die Vereine haben spätestens bis zum 01.08. die Aufstellungen ihrer Mannschaften dem Spielleiter zu melden.

 3.5          Die Mannschaft, die mehr Brettpunkte erzielt hat als die andere, erhält zwei Punkte; bei gleichviel erzielten Brettpunkten erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Die Mannschaft, die weniger Brettpunkte erzielt hat als die andere, erhält keinen Punkt.

 3.6          Aus der zweiten und den folgenden Klassen steigen zwei Mannschaften auf. Der Aufstieg aus der ersten Klasse und der Abstieg insgesamt richten sich nach der Regelung im SVR so, dass in jeder Klasse mit Ausnahme der untersten 10 Mannschaften spielen sollen.

 §4 Einzelmeisterschaft

 4.1          In der JHV des Vorjahres, sonst spätestens bis September auf der Bezirkshomepage, sind Termin, Ausrichter, Meldeschluss und Höchstzahl der Spieler pro Verein bekanntzugeben.

 4.2          Je nach Zahl der gemeldeten Teilnehmer werden die Spielmodalitäten festgelegt und bekanntgegeben.

 §5 Pokalmannschaftsmeisterschaft

 5.1          Das Turnier wird nach dem K.O.-System ausgetragen. Die Auslosung ist so vorzunehmen, dass in der 2. Runde die Zahl der verbleibenden Mannschaften eine Potenzzahl von 2 ist.

 5.2          Jeder Verein kann in der in der Ausschreibung angegebenen Frist bis zu 3 Mannschaften melden.

 5.3          Je Mannschaft spielen 4 Spieler, und zwar die Gäste an Brett 1 und 4 mit Weiß.

 5.4          Bei unentschiedenem Ausgang entscheidet zunächst die Berliner Wertung. Führt auch das auch zum Gleichstand, ist der Kampf mit vertauschten Farben im 5-Minuten-Blitz einschließlich Berliner Wertung bis zur Entscheidung fortzusetzen.

 §6 Pokaleinzelmeisterschaft

 6.1          Das Turnier wird nach dem K.O.-System ausgetragen. Die Auslosung ist so vorzunehmen, dass in der 2.Runde die Zahl der verbleibenden Spieler eine Potenzzahl von 2 ist.

 6.2          Jeder Verein meldet in der in der Ausschreibung angegebenen Frist seine teilnehmenden Spieler.

 6.3          Der Spielleiter teilt die Paarungen über die Bezirkshomepage mit. Der Heimspieler lädt seinen Gegner zu einem vor der Frist liegenden Termin am Spielabend seines Vereins ein. Die Spieler können sich unter Benachrichtigung des Spielleiters auf einen anderen rechtzeitigen Termin einigen.

 6.4          Bei unentschiedenem Ausgang der Partie werden mit wechselnder Farbe zwei, notfalls weitere 5-Minuten-Blitzpartien bis zur Entscheidung ausgetragen.

 §7 Blitz-Mannschaftsmeisterschaft

 7.1          Für die Blitz-Mannschaftsmeisterschaft muss jeder Verein eine Mannschaft melden (Pflichtmannschaft).

 7.2          Die Vereine können weitere Mannschaften melden. Der Spielleiter kann mit Rücksicht auf die Räumlichkeiten des Austragungsortes die Zahl der teilnehmenden Mannschaften beschränken.

 7.3          Jede Mannschaft besteht aus 4 Spielern. Ein fünfter Spieler kann als Ersatzspieler unter Aufrücken der übrigen Spieler angereiht werden.

 7.4         

 7.4.1                Bei Teilnahme von bis zu 10 Mannschaften wird ein Rundensystem mit 2 Runden gespielt.

 7.4.2                Bei 11 – 18 Mannschaften wird im Rundensystem mit 1 Runde gespielt. Bei Punktgleichheit entscheidet die Sonneborn-Berger-Wertung über die Platzierungen.

 7.4.3                Bei mehr als 18 Mannschaften wird im Schweizer System mit 15 Runden gespielt. Nach den Mannschafts- und Brettpunkten werden die Plätze nach Buchholz, dann nach Sonneborn-Berger-Wertung vergeben.

 §8 Blitz-Einzelmeisterschaft

 8.1          Die Blitz-Einzelmeisterschaft wird in einer Veranstaltung durchgeführt.

 8.2          In der Jahreshauptversammlung des Vorjahres, sonst spätestens bis September auf der Bezirkshomepage, sind Termin, Ausrichter, Meldeschluss und Höchstzahl der Spieler pro Verein bekanntzugeben.

 8.3          Je nach Zahl der gemeldeten Teilnehmer werden die Spielmodalitäten festgelegt und bekanntgegeben.

 8.4          Titel- und qualifikationsberechtigt ist jedes gemeldete aktive Mitglied eines Vereins des Bezirks.

 §9 Verfahrensbestimmungen

 9.1          Treten bei Mannschaftskämpfen Meinungsverschiedenheiten auf, die von den Mannschaftsführern nicht ausgeräumt werden können, so ist unter Vorbehalt weiterzuspielen. Der Vorbehalt ist auf dem Spielbericht zu dokumentieren.

 9.2          Im Verfahren über Proteste gegen Entscheidungen eines Spielleiters wird dieser von einem Ersatzmitglied vertreten, der andere Spielleiter führt den Vorsitz des Spielausschusses, ferner wirken der Bezirksjugendleiter und 2 weitere Beisitzer mit.

 9.3          Der Vorsitzende entscheidet, ob im schriftlichen oder mündlichen Verfahren entschieden werden soll. Er kann von einer Entscheidung betroffene Dritte zum Verfahren hinzuziehen und Zeugen laden.

 9.4          Die Entscheidung erfolgt mit Stimmenmehrheit. Im mündlichen Verfahren ist der Spielausschuss auch beschlussfähig, wenn nur 4 Mitglieder erschienen sind, jedoch sind auch dann für eine Entscheidung 3 Stimmen erforderlich.

 §10  Bußen

 10.1      Über die Höhe von Bußen (§ 8 BTO) entscheidet der zuständige Spielleiter im Rahmen der von der Jahreshauptversammlung festgesetzten Höchstbuße nach Ermessen. Er kann in der Ausschreibung für bestimmte Verstöße bestimmte Beträge festsetzen.

 §11  Inkrafttreten

 11.1      Diese Turnierordnung tritt am 1.7.1010 in Kraft.


Geschäftsordnung des SBH

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden, Spielausschusssitzungen vom Spielleiter geleitet. Notfalls wählt das Gremium ein Mitglied als Leiter.
  3. Beschlüsse werden, sofern nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Im Vorstand kann in dringenden Fällen der 1. Vorsitzende einen Beschluss allein fassen; er bleibt wirksam, wenn 3 weitere Vorstandsmitglieder nachträglich zustimmen.
  4. Anträge zur Mitgliederversammlung können von Vorstandsmitgliedern und von Vereinen gestellt werden. Sie sind nur zu behandeln, sofern sie der Einladung beigefügt oder allen Mitgliedern sowie den Vorstandsmitgliedern schriftlich mindestens 3 Wochen vor der Versammlung übersandt oder mit 2/3-Mehrheit als Dringlichkeitsanträge zugelassen werden. Satzung, Finanz-, Geschäfts- und Turnierordnung können nicht durch Dringlichkeitsanträge geändert werden.
  5. In den Gremien ist ein Protokoll zu führen, das mindestens die Ergebnisse zu den Punkten de Tagesordnung enthält. Bei Änderungen von Satzungen und Ordnungen muß der genaue Wortlaut der beschlossenen Änderung protokolliert werden. Das Protokoll ist vom Protokollführer und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Protokolle über Mitgliederversammlungen sind den Mitgliedern innerhalb von 6 Wochen bekanntzugeben.
  6. Bekanntmachungen des SBH erfolgen schriftlich, im Verbandsorgan oder im Internet.
  7. Die Bußgeldregelung der alten Geschäftsordnung gilt als Beschluss der Mitgliederversammlung fort.
  8. Die Schachjugend Hamm erhält regelmäßig von SB Hamm einen Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Außerdem erhält die Schachjugend alle in ihrem Bereich anfallenden Bußgelder.

(Fassung gültig ab 1.Juli 1998)

Bußgeldregelung ab der Saison 2010/11

  1. Bei unvollständiger oder verspäteter Berichterstattung, jeweils für den Spielbericht, die Partieformulare und Hängepartien 15,00%
  2. Dto. Nach jeder Erinnerung weitere 15,00%
  3. Rechtzeitiger Abmeldung beim Gegner und beim Spielleiter (bis Donnerstag 19.00 Uhr vor dem Spieltag) zu einem Mannschaftskampf 20,00%
  4. Verspätete Abmeldung beim Gegner und beim Spielleiter (bis Samstag 19:00 Uhr vor dem Spieltag) zu einem Mannschaftskampf 40,00%
  5. Nach Samstag 19:00 Uhr oder Keine Abmeldung beim Gegner und beim Spielleiter zu einem Mannschaftskampf 80,00%
  6. Rückzug einer Mannschaft nach der Auslosung 20% je ausgefallene Runde Mindestens jedoch 50%
  7. Unberechtigter Nominierung eines Spielers in einem Mannschaftskampf 25,00%
  8. Sonstigen Regelwidrigkeiten oder unsportlichem Verhalten bis zu 100,00%

(Die Höchstbuße wurde auf der Mitgliederversammlung am 19.06.2010 auf 100,00 € festgesetzt.)


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